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Ausländische Firmen mit Bauprojekten in Großbritannien

Für viele europäische Firmen ist der UK-Markt sehr attraktiv, da Sie dort Wettbewerbsvorteile genießen können.

Trotz Gesprächen über eine mögliche Steuerharmonisierung kann sich dies jedoch zu einer wahrhaften Herausforderung entwickeln. Folgende Bereiche könnten leicht übersehen werden und beachtliche Folgekosten verursachen:



Construction Industry Scheme ("CIS")

Um in dieser Industrie einem Schwarzmarkt vorzubeugen, hat die Regierung von Großbritannien ein komplexes Gesetz eingeführt, dass Auftraggeber und Subunternehmer zur Anmeldung unter dem “CIS Scheme” (Construction Industry Scheme) verpflichtet.


Ohne diese Registrierung muss bei der Zahlung von Subunternehmern ab dem 6. April 2007 ein Abzung von 30% einbehalten werden. Registrierung ermöglicht es Zahlungen entweder brutto oder mit einem verminderten Satz von nur 20% zu erhalten. Firmen in der Baubrache, die in Großbritannien tätig werden wollen, sollten sich deshalb so früh wie möglich um die geeignete CIS Registrierung bemühen.

Darüber hinaus müssen Sie als Generalunternehmer in der Baubranche Ihre Subunternehmern zunächst bei HMRC verifizieren lassen und dann als “Lohnsteuer” an das englische Finanzamt abführen. Als Generalunternehmer haben Sie eine monatliche Meldepflicht.



Besteuerung von Arbeitnehmern

Baufirmen, die in Großbritannien tätig sind, beschäftigen dort eventuell Ihre eigenen Mitarbeiter. Die entsprechende Lohnbesteuerung könnte unter Umständen Gegenstand des britischen Steuergesetzes werden und die ausländische Firma könnte somit zur Steueranmeldung in Großbritannien verpflichtet sein.

Steuern müssten dann vom Arbeitgeber einbehalten werden. Diese Verpflichtungen können häufig von ausländischen Unternehmen übersehen werden. Dies könnte auch dann zutreffen, wenn Sie Einzelpersonen als Subunternehmer beschäftigen. Es ist Ihre Pflicht als Unternehmer, sich davon zu überzeugen, ob es sich wirklich um ein selbständiges Vertragsverhältniss handelt.



Mehrwertsteuer

Unter Umständen ist es von Vorteil, sich in England freiwillig für die Mehrwertsteuer zu registrieren, da dies Vorsteuerrückerstattungen ermöglicht. In manchen Fällen könnte eine Mehrwertst euerregistrierung jedoch auch zwingendnötig sein. Sobald Sie registriert sind, müssen Sie quartalsweise eine Mehrwertsteuererklärung abgeben.



Körperschaftssteuer

Ein steuerlicher Geschäftssitz könnte bereits durch Tätigkeiten in Großbritannien entstehen, auch wenn keine englische “Limited” (GmbH) oder Niederlassung gegründet wird. Damit würde englische Körperschaftssteuer und somit eine entsprechende Steueranmeldung sowie die dazugehörige Steuererklärung erforderlich werden.

Um den Anforderungen der relevanten Regeln und Verordnungen nachzukommen, sind Blick Rothenberg und Bral in der Lage, ausländischen Unternehmen der Baubranche einen umfassenden Service anzubieten. Unser Service reicht von der anfänglichen Beratung über die Firmengründung bis hin zur regelmäßigen Einreichung der Steuererklärungen und Zahlungen.



Einführungsvideo


Bitte hier klicken um eine Einführung durch Petra Deters zu sehen

Fragebogen

Für einen generellen Gesundheitscheck füllen sie bitte den nachstehenden Fragebogen aus und senden ihn per fax: +44 (0)20 7224 0553 wir werden Sie dann kontaktieren

Fragebogen (PDF)

Präsentation

Folgen Sie dem unten stehendem link, welches eine Präsentation im PDF Format zeigt, die Petra Deters in diesem jahr vor einem publikum von Bauwirtscafts firmengehaleten hat

Präsentation (PDF)

Petra Deters
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