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 Services... Ausländische Firmen
mit Bauprojekten in Großbritannien
 Für viele europäische Firmen ist der UK-Markt sehr
attraktiv, da Sie dort Wettbewerbsvorteile genießen können.
Trotz Gesprächen über eine
mögliche Steuerharmonisierung kann sich dies jedoch zu einer wahrhaften
Herausforderung entwickeln. Folgende Bereiche könnten leicht
übersehen werden und beachtliche Folgekosten verursachen:
 Construction Industry Scheme
("CIS")
 Um in dieser Industrie einem Schwarzmarkt
vorzubeugen, hat die Regierung von Großbritannien ein komplexes Gesetz
eingeführt, dass Auftraggeber und Subunternehmer zur Anmeldung unter dem
CIS Scheme (Construction Industry Scheme)
verpflichtet.
Ohne diese Registrierung
muss bei der Zahlung von Subunternehmern ab dem 6. April 2007 ein Abzung von
30% einbehalten werden. Registrierung ermöglicht es Zahlungen entweder
brutto oder mit einem verminderten Satz von nur 20% zu erhalten. Firmen in der
Baubrache, die in Großbritannien tätig werden wollen, sollten sich
deshalb so früh wie möglich um die geeignete CIS Registrierung
bemühen.
Darüber hinaus
müssen Sie als Generalunternehmer in der Baubranche Ihre Subunternehmern
zunächst bei HMRC verifizieren lassen und dann als Lohnsteuer
an das englische Finanzamt abführen. Als Generalunternehmer haben Sie eine
monatliche Meldepflicht.
 Besteuerung von
Arbeitnehmern
 Baufirmen, die in Großbritannien
tätig sind, beschäftigen dort eventuell Ihre eigenen Mitarbeiter. Die
entsprechende Lohnbesteuerung könnte unter Umständen Gegenstand des
britischen Steuergesetzes werden und die ausländische Firma könnte
somit zur Steueranmeldung in Großbritannien verpflichtet sein.
Steuern müssten dann vom Arbeitgeber
einbehalten werden. Diese Verpflichtungen können häufig von
ausländischen Unternehmen übersehen werden. Dies könnte auch
dann zutreffen, wenn Sie Einzelpersonen als Subunternehmer beschäftigen.
Es ist Ihre Pflicht als Unternehmer, sich davon zu überzeugen, ob es sich
wirklich um ein selbständiges Vertragsverhältniss handelt.
 Mehrwertsteuer
 Unter Umständen ist es von Vorteil, sich in England
freiwillig für die Mehrwertsteuer zu registrieren, da dies
Vorsteuerrückerstattungen ermöglicht. In manchen Fällen
könnte eine Mehrwertst euerregistrierung jedoch auch zwingendnötig
sein. Sobald Sie registriert sind, müssen Sie quartalsweise eine
Mehrwertsteuererklärung abgeben.
 Körperschaftssteuer
 Ein steuerlicher Geschäftssitz könnte bereits durch
Tätigkeiten in Großbritannien entstehen, auch wenn keine englische
Limited (GmbH) oder Niederlassung gegründet wird. Damit
würde englische Körperschaftssteuer und somit eine entsprechende
Steueranmeldung sowie die dazugehörige Steuererklärung erforderlich
werden.
Um den Anforderungen der relevanten Regeln
und Verordnungen nachzukommen, sind Blick Rothenberg und Bral in der Lage,
ausländischen Unternehmen der Baubranche einen umfassenden Service
anzubieten. Unser Service reicht von der anfänglichen Beratung über
die Firmengründung bis hin zur regelmäßigen Einreichung der
Steuererklärungen und Zahlungen.

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Einführungsvideo
 Bitte hier klicken um eine Einführung durch Petra Deters
zu sehen
Fragebogen
Für einen generellen
Gesundheitscheck füllen sie bitte den nachstehenden Fragebogen aus und
senden ihn per fax: +44 (0)20 7224 0553 wir werden Sie dann kontaktieren
Fragebogen (PDF)
Präsentation
Folgen Sie dem unten stehendem link,
welches eine Präsentation im PDF Format zeigt, die Petra Deters in diesem
jahr vor einem publikum von Bauwirtscafts firmengehaleten hat
Präsentation (PDF) |